Nachstehend möchte ich Ihnen eine Checkliste an die Hand geben, nach der man einen neuen Blog erstellen oder einen vorhandenen und etablierten Blog überarbeiten und verbessern kann.
Die ersten 5 Punkte zu einem erfolgreichen Blog
1. Planung ist die halbe Miete.
- Blog als Kompetenznachweis in einem bestimmten Bereich
- Blog zur Steigerung des Suchmachinenrankings
- Blog zur Steigerung des Webseitentraffics
- Blog als Akquisitionsinstrument für Neukunden
- Blog als direkter Kundenkommunikationskanal
- Blog als Presseverteiler
- Blog als Marktforschungsinstrument
- Blog als Geschäftsmodell zur Generierung von Incomes
Natürlich kann das eine oder andere Ziel auch ein Unterziel eine übergeordneten Zielsetzung sein, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, warum und wofür betreibt man als Unternehmen einen Blog.
Wenn ein Unternehmen einen Blog mit dem Ziel der Kundenakquisition betreiben will, bedingt dies einige grundlegende Blogausrichtungen. Z.B. spielt das Thema SEO eine große Rolle. Um neue Kunden zu generieren, muss ich sie erst einmal auf meinen Unternehmensblock oder meine Webseite bekommen. Dies schafft man unter anderem über ein möglichst hohes Ranking zu den für mein Unternehmen relevanten Suchbegriffen bei Google und Co..
Ein gutes Ranking verschafft man sich über guten und regelmäßig wechselnden Content auf dem Blog in dem die relevanten Keywords verarbeitet sind. Sie merken schon: Beim Thema Blog als Akquisitionsinstrument für neue Interessenten und Kunden handelt es sich um eine stark ineinander verzahnte Wirkungskette die mit der Zieldefinition beginnt.

Schematische Darstellung der Wirkungskette
2. Domainnamen für Blog festlegen
Die Wahl der Top Level Domain (TLD), der Teil nach dem Punkt (de, com oder biz) ist zwar nicht ganz so wichtig wie die Domain selber, sollte aber ebenfalls berücksichtigt werden. Idealtypisch sicherlich mit der TLD „.tips“ bei dem o.g. Intralogistik-Blog gelöst, steht diese Endung klassischerweise eher für das Land oder die Organisationsart. Wenn man diese Endung nicht sinnvoll in die Namensgestaltung des Blogs einbeziehen kann, sollte man sich an den Länderkürzeln orientieren. Das bedeutet man wählt für einen deutschsprachigen Blog im deutschen Markt die Endung „.de“.
3. Auswahl eines Blog-CMS
Einen wirklich guten Überblick verschafft in Sachen Blog-CMS t3n mit ihrem Vergleich von 9 verschiedenen Content-Managment-Systemen.
Hier werden die Systeme Koken, Craft, Anchor, Letterpress, Kirby, Dropplets, Octopress, Leeflets und Fork vorgestellt und mit WordPress verglichen. Welches das richtige System ist, muss am Ende jeder für sich selber und seine Bedürfnisse entscheiden. Wir nutzen seit über 2 Jahren WordPress und sind damit auch überaus zufrieden. Vor allem gibt es für WordPress bereits viele nützliche PlugIns, auf die wir mit unserem Unternehmensblog nicht verzichten könnten.
4. Rechtliche Aspekte beachten
Verwendung von Bildern, Grafiken, Texten, Links und Videos
Grundsätzlich gilt: Was Sie selber erstellt und geschaffen haben können Sie auch uneingeschränkt verwenden. Problematisch wird es allerdings bereits dann, wenn Sie zur Erstellung von Texten, Bildern und sonstigen Materialien, die Sie veröffentlichen wollen, Drittmaterial verwenden und einsetzen. In dem Falle benötigen Sie die Einwilligung des Urhebers. D.h., entweder besorgen Sie sich die Einwilligung oder Sie erwerben die Nutzungsrechte wie z.B. bei lizenzpflichtigen Bildern oder Grafiken. Wenn Sie Links auf andere Inhalte setzen ist dies in der Regel legitimiert, es sei denn, der Webseitenbetreiber, auf den Sie verweisen, schließt dieses in seinen Bedingungen aus.
Verwendung von Markenzeichen und –bezeichnungen
Wie sieht es jetzt mit fremden Markenzeichen oder –bezeichnungen aus. Diese dürfen grundsätzlich nur vom Markeninhaber oder nur nach Genehmigung des Markeninhabers genutzt werden. Hiervon gibt es wiederum Ausnahmen. Wenn ein Händler z.B. das Logo und den Namen von Schwarzkopf verwendet um für Schwarzkopfprodukte Werbung zu machen ist dies wiederum legitim. Benutzt allerdings ein Unternehmen wie Carglass das BMW-Logo um darauf aufmerksam zu machen, dass er natürlich auch BMWs mit neuen Scheiben ausstattet, ist dies wiederum nach gängiger Rechtsprechung nicht mehr statthaft. Grund ist, dass der Austausch von Autoscheiben im direkten Wettbewerb zu den BMW-Werkstätten steht und Carglass auch mit dem Text: „Ersatzscheiben für alle BMW-Fahrzeuge.“ werben könnte.
Es ist also von Fall zu Fall zu prüfen, ob man gegen irgendwelche Markenrechte verstößt oder nicht. Grundsätzlich kann man sich merken, dass bei Handelsartikeln und dessen Bewerbung die Markenzeichnen verwendet werden dürfen und bei Leistungen, die sich auf eine Ware beziehen und durch dessen Hersteller ebenfalls getätigt werden, besser auf die Nutzung des Markensignets zu verzichten ist. Am Ende ist es aber immer eine Fall zu Fall-Betrachtung.
Datenschutz/AGBs und Nutzungsbedingungen
In den AGBs oder den Nutzungsbedingungen werden in der Regel die Dinge geregelt, die sich die Sozial Media Plattform einräumt. D.h., hier wird beschrieben, was die Plattform alles darf und welche Rechte man ihr bei der Nutzung hinsichtlich der eigenen Inhalte einräumt. So räumt man der Plattform WhatsApp z.B. die Nutzungsrechte an seinem Profilbild ein. Dies aber nicht aus Gründen der Vermarktung sondern weil WhatsApp ansonsten keinem anderen User dieses Profilbild anzeigen dürfte.
Schauen Sie sich also die Regeln der Plattform, die Sie nutzen wollen, sehr genau an und überlegen Sie, ob Sie die Regeln akzeptieren können und in wie weit Sie die weitere Verbreitung und Nutzung erlauben wollen.
Impressum
Immer wieder Anlass für Abmahnungen gibt das Impressum. Laut §5 Abs. 1 des Telemediengesetzes haben Dienstanbieter für ihre geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zur Verfügung zu stellen. Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann das Nichtvorhandensein von Pflichtangaben im Impressum ein Verstoß nach § 4 Nr. 11 UWG darstellen. Es handelt sich dabei um eine Informationspflicht gegenüber Verbrauchern oder anderen Geschäftspartnern. Bekannt sein dürfte mittlerweile, dass auch die Social Media Profile ein solches Impressum benötigen, da es sich bei Unternehmensprofilen um geschäftsmäßige Darstellungen handelt.
5. Redaktions- und Themenplanung
Egal, für welches System Sie sich entscheiden, am Ende soll es Sie dabei unterstützen den Prozess um die Sammlung von Themenideen bis hin zur Veröffentlichung des Artikels zu managen. Gerade wenn man mehrere Autoren und Freigaberoutinen in diesem Prozess hat, ist es ohne Plan und unterstützende Software eine fast unlösbare Aufgabe.
Was sollte ein unterstützendes Tool also beinhalten oder können?
- Die Termine der Veröffentlichungen und damit die Bloggingfrequenz sollte darstellbar sein
- Der Verfasser des Artikels sollte definiert werden können
- Zeitpunkt der Veröffentlichung muss definierbar sein
- Deadline zur Verfassung, Korrektur, Freigabe und Abgabe (je nach Prozess)
- Ideenpool für neue Themen
- Alternativthemen für den Fall, dass eine Verschiebung notwendig ist
- Archive der Veröffentlichungen
Die weiteren 5 Punkte haben wir in einem zweiten Teil veröffentlicht.
Das könnte Sie auch interessieren:
1 Kommentar
Diskutiere mitPingback: Die besten Websites „Blog erstellen“ – Düsseldorf